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Effiziente Herstellung von grünem Wasserstoff​

Hightech aus dem Bereich „hoch-effiziente und wirtschaftliche Herstellung von grünem Wasserstoff“. 

 

Wir planen und errichten gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen und Kunden blueFLUX Energy hoch-effiziente und wirtschaftliche Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff.

 

Für diese Technologie wurde im Jahr 2023 ein EU-Patent erteilt. Die Technologie wurde nicht nur für den Deutschen Umweltpreis nominiert, sondern auch von der Europäischen Kommission mit dem "Seal of Excellence" ausgezeichnet.

Die Anlagen, die Technologie wandelt Reststoffe aus Landwirtschaft, Kläranlagen (Kommunen) und Industrie in nachhaltig erzeugten grünen Wasserstoff, Synthesegas, Torfersatzstoffe, synthetische Kohle oder Biokohle um. Der spezifische Output ist natürlich von der jeweiligen Konfiguration, die für Sie in Frage kommt, abhängig. Die Prozesse arbeiten zeiteffizient und im Vergleich zu herkömmlichen Anwendungen, mit deutlich niedrigeren Kosten. Insbesondere in der Herstellung von Synthesegas und Wasserstoff.

 

Mit dieser Technologie kann dezentral, z.B. überall wo ein Klärwerk steht, grüner Wasserstoff hergestellt werden. In Deutschland gibt es Rund 9.000 Biogasanlagen, die nicht wissen wohin mit den Gärresten. Mit dieser Technologie kann jede Bio-Gasanlage zu einer hochprofitablen Anlage umgewandelt werden. 

 

Eine weitere wichtige Rahmenbedingung zum Thema H2

Die im Dezember 2023 verabschiedete Neufassung der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist für uns ein weiterer Booster auf dem Weg der Markteinführung. Einsatzstoffe wie z.B. Gülle werden dadurch den fortschrittlichen Biokraftstoffen zugeordnet mit Zulassung zum THG-Handel (Doppelanrechnung). 1 kg Wasserstoff aus z.B. Gülle ist dadurch heute bereits ca. 12 – 15 EUR (netto) wert für den Inverkehrbringer. Ein spannendes Thema, was noch nicht von viele Investoren bzw. Player erkannt wurde. 

 

Gerade Abfälle und Materialien, die mit dieser Technologie besonders gut und effizient verarbeitet werden können, stehen bei dieser Neufassung der 37. Verordnung im Fokus. Dies sind Klärschlamm, Biomüll, Gärrest von Biogasanlagen, Gülle, Mist, Strauchschnitt und Grünschnitt.

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